Geschäftsführung
Kollegiale Führung
Assistenz
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat achtet auf das Wohl des Unternehmens und wird mindestens viermal im Jahr einberufen. Er berät und überwacht die Geschäftsführung, überprüft den Jahresabschluss und erteilt für bestimmte Geschäfte seitens des Unternehmens die Genehmigung bzw. Zustimmung. Der Aufsichtsrat hat Einsicht in alle Geschäftsunterlagen und kann sich von der Geschäftsführung jederzeit berichten lassen.