Die Leitungsebene des a. ö. Krankenhauses St. Vinzenz besteht aus der Geschäftsführung, der kollegialen Führung und dem Aufsichtsrat. Sie sorgen für die strategische Ausrichtung, das operative Management sowie die Sicherstellung einer effizienten Zusammenarbeit in allen Bereichen.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung ist das vertretungsbefugte Organ des Krankenhauses. Sie führen die Geschäfte einerseits im Innenverhältnis und vertreten das Krankenhaus andererseits zugleich nach außen.

Geschäftsführerin
Stephanie Federspiel-Kleinhans
Mag.a Dr.in, LL.M.
Geschäftsführer
Wolfgang Tripp
MMSc

Kollegiale Führung

Die Leitung des Krankenhauses obliegt der kollegialen Führung. Ihr gehören als gleichberechtigte Mitglieder der Geschäftsführung bzw. die Verwaltungsdirektion, die Ärztliche Direktion, die Pflegedirektion und die Direktion für Unternehmenskultur an.

Geschäftsführerin
Stephanie Federspiel-Kleinhans
Mag.a Dr.in, LL.M.
Geschäftsführer
Wolfgang Tripp
MMSc
Ärztlicher Direktor / Ärztlicher Leiter Innere Medizin
Ewald Wöll
MR Prim. Univ.-Prof. Dr.
Ärztlicher Direktor Stv. / Ärztlicher Leiter Chirurgie
Peter Sandbichler
Prim. Univ.-Doz. Dr.
Pflegedirektor
Dominik Siegele
MSc, MBA
Stv. Pflegedirektorin; Bereichsleiterin Unfallchirurgie, Gynäkologie, Orthopädie
Anneliese Leitner
DGKPin, Msc
Direktor der Unternehmenskultur, Leitung Qualitäts- und Risikomanagement, Flugplatzbetriebsleiter
Elmar Zormann
MBA
Assistentin der Ärztlichen Direktion
Martina Gebhart
Assistentin der Geschäftsführung und Pflegedirektion
Michelle Geiger
Assistentin der Geschäftsführung und Pflegedirektion
Martina Schranz
Assistentin der Geschäftsführung und Pflegedirektion
Martina Siegele
Mag.a

Assistenz

Aufsichtsrat

Laut § 29 des Gesetzes für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH-Gesetz – GmbHG) muss unter bestimmten Bedingungen ein Aufsichtsrat bestellt werden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats müssen natürliche Personen sein und werden durch Gesellschafterbeschluss gewählt.

Der Aufsichtsrat achtet auf das Wohl des Unternehmens und wird mindestens viermal im Jahr einberufen. Er berät und überwacht die Geschäftsführung, überprüft den Jahresabschluss und erteilt für bestimmte Geschäfte seitens des Unternehmens die Genehmigung bzw. Zustimmung. Der Aufsichtsrat hat Einsicht in alle Geschäftsunterlagen und kann sich von der Geschäftsführung jederzeit berichten lassen.

Organisationsstruktur des Krankenhauses St. Vinzenz im Gesamtüberblick

Organigramm